Straf- und Bußgeldsachen

In diesen Angelegenheiten fallen Rahmengebühren gem. § 14 I RVG an, d.h. innerhalb gesetzlich, festgelegter Grenzen nach unten und nach oben bestimmt sich die Höhe der Gebühren nach dem Umfang, der Schwierigkeit, des Einkommens und der Bedeutung des Ausgangs der Sache für Sie als Mandant. Ich werde Sie vor Mandatsannahme über die genaue Gebührenhöhe für Ihren Fall aufklären.

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